… und zwar europaweit (Ausnahme Italien) an die EBU, für Deutschland also an ARD und ZDF.
Die Netzeitung schreibt zwar, dass die Ausschreibung und Zuteilung an ARD und ZDF EU-rechtlich wasserdicht sein soll.
Ich habe aber da meine Zweifel ob z.B. der Passus dass ARD und ZDF Teile des TV-Rechte-Pakets an Privatsender veräussern sollen, ausreicht.
Insbesondere der Umstand dass die Internet- und Mobilfunk-Übertragungs-Rechte mit im Paket sind, sollte meines Wissens nach, rechtswidrig sein. Meiner Meinung nach, sieht das EU-Recht vor, dass dazu getrennte Ausschreibungen zu laufen haben.
PREMIERE kotzt und Kofler kündigt “Fundamental-Opposition” gegen jede Gebührenerhöhung an. Kofler, sieh zu dass du das mit den Programmzeitschriften gebacken bekommst und dein Partner “TV Digital” dir nicht unter den Händen wegkrepiert.

Keine Kommentare
Alle Kommentare in diesem Blog können per RSS 2.0-Feed abonniert werden.