Doping: Gestehe wer kann! (Update)

[Update Do 14h11: NDR-Dementi bzgl. Einstweillige Verfügung. Siehe weiter unten]

Mittwoch nachmittag: Ein “Informant” sagt mir, dass die Wiederholungen der Beckmann-Sendung durch eine Einstweilige Verfügung wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten geblockt sind.

Der NDR teilt anfragenden Journalisten und mir mit:

Eine Bedingung des Gastes, die wir akzeptiert haben, um die Fernsehsendung am Montag zu ermöglichen, war, sie nicht noch einmal auf 3sat zu zeigen. Der NDR hat also nicht die entsprechenden Senderechte für die Wiederholung der „Beckmann“-Sendung vom 21. Mai auf 3sat.

Bert Dietz hat also der Wiederholung auf 3Sat widersprochen, aber nicht den Wiederholungen in der Nacht im NDR und am Dienstag vormittag im MDR…

[Update 1]
Der NDR dementiert inzwischen per Pressemitteilung die Existenz einer Einstweiligen Verfügung beim NDR oder 3Sat.…

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