DFB hilft SKY dem DFB helfen und umgekehrt

Seit knapp 2-3 Wochen kursiert in Foren ein Schreiben, das der DFB bzw. seine Landesverbände seinen Vereinen zuschickt.

Dabei geht es um eine Kooperation zwischen dem DFB und SKY. Die Fußballvereine können über den DFB bei SKY ein verbilligtes Fußball-Abonnement für ihr Vereinsheim bekommen. Bei diesem Angebot bekommt das Vereinsheim eine Set-Top-Box mit der die Sonntagsspiele der Bundesliga und Zweiten Liga gezeigt werden dürfen. Nur die Sonntagsspiele.

Im Gegenzug bekommt der Verein einige Pflichten aufgedrückt:

  • Monatliche Abo-Gebühr für 49,- EUR (was im Vergleich zu sonstigen Gastronomie-Angebote extrem günstig ist. ich kenne die aktuellen Preise nicht, aber vor Jahren bewegten sich die (Jahres-)Preise jenseits der 1.000 EUR)
  • Vertragslaufzeit 12 Monate, automatische Verlängerung (Kündigungsfristen werden nicht genannt)
  • Von SKY gelieferte Merchandisingartikel müssen im Vereinsheim genutzt oder angebracht werden
  • Adressen der Vereinsmitglieder sind SKY bereitzustellen, damit SKY mit diesen Adressen Mailings durchführen kann (Zitat: “unter Beachtung der Datenschutz-Richtlinien“)
  • Die Vereine haben zweimal im Jahr eine Briefwerbung an ihre Mitglieder für Privatabos von SKY durchzuführen (Kostenübernahme durch SKY)

Diese Aktion läuft in Form eines Anschreibens der jeweiligen Landesverbände. Auf offiziellem DFB-Briefpapier liegt ein Fragebogen und ein Merkzettel bei, der das Angebot in 14 Punkten umschreibt. Die Vereine die das Angebot annehmen wollen, haben den Fragebogen mit Angaben zum Vereinsheim auszufüllen und dem DFB zuzufaxen. Der DFB wertet die Fragebögen aus, schickt den Vereinen die durchgewunken werden, einen Bestellgutschein und eine Telefonnummer des verantwortlichen SKY-Call-Centers zu, dass die weitere Abwicklung der Bestellung übernimmt. Oliver Fritsch vom Direkten Freistoss hat die Dokumente für seinen Blogeintrag eingescannt und abgelegt.

Als ich letzte Woche die Papiere in den Händen hielt, war ich verblüfft, dass ein Verband sich zum Vermarktungsgehilfe eines Pay-TV-Senders macht. Die Verblüffung stieg, weil die Aktion nicht etwas als “Guckt, SKY macht uns ein günstiges Angebot” verkauft wird, sondern als Beruhigungspille wegen des neuen Bundesliga-Spielplans. Im Anschreiben des Fußballverbandes Rheinlands schreibt Walter Desch:

[Die] möglichen Auswirkungen der Sonntagsspiele in der Bundesliga auf den Amateurspielbetrieb wurden in der Vergangenheit stellenweise kontrovers diskutiert. Im Zuge dieser Diskussion haben die Präsidenten der Landesverbände, auch aufgrund entsprechender Anfragen aus den Vereinen, das DFB-Präsidium gebeten, bei Premiere – jetzt: Sky – über ein spezielles Pay-TV-Angebot für Vereinsheime von Amateurvereinen zu verhandeln. Zielsetzung war es durch ein kostengünstiges Angebot zur Live-Übertragung der Spiele mögliche Beeinträchtigungen für Amateurvereine zu minimieren.

Diese Aussage erstaunt. Es ist das erste Eingeständnis durch DFB und Landesverbände, dass der neue Bundesligaspielplan im Amateurbereich zum Handeln zwingt, so dass der DFB sich bemüßigt fühlt, diese Kooperation mit SKY einzugehen. Dass der Ausgangspunkt dieser Kooperation der DFB und nicht SKY ist, wird auch durch ähnliche Aussagen von Michael Herz aus der DFB-Kommunikation unterstrichen, der auf meine Anfrage hin, ähnlich antwortete. Interessanterweise müssen die Fragebögen an das Sekretariat von Helmut Sandrock geschickt werden. Beim DFB sind eigentlich andere Direktionen für den Breitensport oder Marketing zuständig. Erklärung der DFB-Pressestelle: für die Idee ist die Direktion “Spielbetrieb” und damit Helmut Sandrock verantwortlich.

Eine weitere Aussage aus den Antworten der DFB-Kommunikation auf meine Anfrage hat mich verblüfft. Der Vertragspartner der Vereinsheime ist nicht etwa SKY, sondern der DFB. SKY macht die Kosten gegenüber dem DFB geltend. Der DFB zahlt und holt sich die Kosten über die Landesverbände von den Vereinen zurück. Das riecht, mit Verlaub, nach einigem “Overhead” auf Seiten der Fußballverbände und nach zahlreichen Sollbruchstellen im Handling von Kündigungen und Zahlungen.

Nach Aussage der DFB-Kommunikation, Stand Dienstag nachmittag, haben zirka 100 Vereine bis dato das Angebot wahrgenommen (anders als auf den Fragebögen ausgedruckt, ist der Einsendeschluß 3.8. nicht bindend). Ein Leser aus Bayern hatte letzte Woche sechs Fußballvereine aus seinem Umfeld angerufen und alle sechs Vereine wollten bei dem Angebot zuschlagen.

War da noch was? Ach ja. Datenschutz. Es ist auffällig was für ein rhetorischen Eiertanz die Beteiligten in Sachen Datenschutz durchführen. Immerhin kommt der Merkzettel schnell zur Sache: es sind Mitgliederadressen für Mailings an SKY bereitzustellen und der Verein hat im Auftrage von SKY zweimal im Jahr Briefwerbung durchzuführen. Die Frage des Datenschutzes wird auf dem offiziellen DFB-Schreiben mit dem Nebensatz abgebügelt “unter Beachtung der Datenschutz-Richtlinien“. Der Landesverband Rheinland wälzt die Frage auf die Vereine ab:

Ob es hierbei insbesondere wegen [… der] damit einhergehenden Verpflichtung zur Durchführung von Briefwerbung und Bereitstellung von Mitgliederadressen tatsächlich für unsere Vereine um ein akzeptierbares und attraktives Angebot handelt, möchten wir Ihrer eigenen Bewertung und Entscheidung überlassen.

Walter Desch, Präsident Fußballverband Rheinland e.V. im Anschreiben vom 29.7.2009

Also keinerlei Informationen vom Fußballverband an seine Mitglieder, wie es denn um diese juristisch nicht unheikle Sache rund um den Datenschutz bestellt ist. Datenschutz ist anscheinend in den meisten Vereinsatzungen schlichtweg kein Thema. Auch der DFB hält sich raus. Michael Herz von der DFB-Kommunikation hat auf Anfrage ähnlich allgemein eingeschränkt. Die Herausgabe der Daten sei nur vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit und tatsächlichen Umsetzbarkeit unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen durchzusetzen.

Der Ball liegt also in der Hälfte der Vereine, die sich dafür bedanken werden.

Auf meine Anfrage an den Hamburger Datenschutzbeauftragten hin, schlug eine Broschüre “Datenschutz im Verein” bei mir auf. In den für die Frage der Mitgliederadressen und Werbung relevanten Passagen heißt es:

Wann dürfen welche Daten verarbeitet werden?
[…] Für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung können die in §28 Abs. 3 Nr. 3 BDSG aufgeführten Daten (z.B. Zugehörigkeit zu einer Personengruppe, wie etwa Mitglied eines Sportvereins, Name, Anschrift, Geburtsjahr) listenmäßig übermittelt werden. In allen diesen Fällen ist die Übermittlung oder Nutzung der Daten nur zulässig, wenn bei pauschaler Abwägung kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen entgegenstehen. Wenn die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten nicht auf eine der vorstehenden Regelungen gestützt werden kann, ist sie nur zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Die Einwilligung ist datenschutzrechtlich nur wirksam, wenn der Betroffene zuvor ausreichend klar darüber informiert worden ist, welche Daten für welchen Zweck vom Verein gespeichert und genutzt werden bzw. an wen sie ggf. übermittelt werden sollen, so dass er die Folgen seiner Einwilligung auf der Grundlage dieser Information konkret abschätzen kann.Die Einwilligung bedarf regelmäßig der Schriftform. Die Betroffenen sind darüber aufzuklären, dass sie ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können […]

Dürfen Mitgliederdaten an Empfänger außerhalb des Vereins übermittelt werden?
Übermittlung von Mitgliederdaten an Sponsoren
Nicht selten verlangen Sponsoren als Gegenleistung für ihre Unterstützung die Weitergabe von Mitgliederdaten, die dann zu Werbezwecken eingesetzt werden. Das ist vom Vereinszweck nicht gedeckt. Bei einer Mitgliedschaft in einem Verein handelt es sich um ein personenrechtliches Rechtsverhältnis, aus dem sich für den Verein besondere Rücksichtnahmepflichten in Bezug auf die schutzwürdigen Belange seiner Mitglieder ergeben, die je nach Art des Vereins unterschiedlich stark sind […] Im Allgemeinen dürfen Mitgliederdaten nur mit Einwilligung der betroffenen Mitglieder an Sponsoren übermittelt werden […] Nur dann, wenn Interessen von Vereinsmitgliedern offensichtlich nicht entgegenstehen, können die in §28 Abs.3 Nr.3 BDSG aufgeführten listenmäßigen Daten auch ohne Einwilligung an Sponsoren weitergegeben werden. Ein vorbildlicher Vereinsvorstand thematisiert die Zusammenarbeit mit einem Sponsor und die sich daraus ergebenden Konsequenzen auf einer Mitgliederversammlung. Diese Ausführungen gelten für die Übermittlung an sonstige Wirtschaftsunternehmen entsprechend.

Vereine können sich weitere Informationen im Internet holen, unter www.datenschutz.de

Ich bin kein Jurist. Als Laie interpretiere ich die Aussagen so, dass eine Weitergabe der Daten durch die Vereine eventuell möglich ist, sofern sie sich nur auf Name und Adresse beschränken, aber z.B. nicht vollständigen Geburtsdaten enthält (siehe Tätigkeitsbericht des Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein von 2003 und eine Anfrage von 2002). Nicht gentleman-like, aber nach meiner Laien-Interpretation anscheinend möglich.

Der verbale Eiertanz der Verbände macht m.E. deutlich, dass auch sie sich bzgl. der rechtlichen Vorschriften und der Datenschutzbestimmungen nicht völlig im Klaren sind, denn sonst hätte es eine klare Ansage gegeben (“Wenn …, dann …“). Bei der Angelegenheit gibt es eigentlich nur einen klaren Gewinner: SKY, die frische Daten für ihr neues, hungriges CRM bekommen. Das Angebot mag den Eindruck der Abgewichstheit hervorrufen, aber angesichts des neuen Bundesliga-Spielplans und der neuen Paketstruktur mit dem als teuer empfundenen Basispaket, dürfte es das Image nicht noch weiter beschädigen.

Wenn es Stress mit dem Datenschutz gibt, bleibt der Frust aber komplett an den Vereinen, Verbänden und dem DFB hängen. Ein weiterer Verlierer sollte nicht unerwähnt bleiben: die Gastronomie-Betriebe in der Nähe der Vereinsheime, dürften sich nicht wirklich glücklich schätzen, dass ein Billigangebot, das zirka ein Zwanzigstel Siebtel von ihrem Gastro-Abo beträgt, ihnen am Sonntag Konkurrenz macht.

Ob dieses Angebot den Vereinen wirklich substantiell dabei hilft, etwaige Zuschauerprobleme zu bekämpfen?

Reaktionen

  1. Wo kann man Kommentare eingeben?

    Nach elf Jahren habe ich die Kommentare im Blog mangels Zeit für Kommentarverwaltung geschlossen. Es kann noch kommentiert werden. Es ist aber etwas umständlicher geworden.

    1. Das Kommentarblog http://allesausseraas.de/, aufgezogen von den Lesern @sternburgexport und @jimmi2times
    2. Sogenannte „Webmentions“ mit einem eigenen Blog. Siehe IndieWebCamp
  2. Jenseits der 1000 euro für ein gastro-abo? ernsthaft? ich überlege gerade, welche der kleinen kneipen das ernsthaft refinanzieren kann… oder hängt das von sitzplätzen ab?

  3. Für ein Jahresabo. Dass das deutlich teurer ist als ein Privatabo (Sport & Buli immerhin ca. 540 Euro im Jahr), sollte offensichtlich sein.

  4. achso. aber die 49 euro bezogen sich ja auf den monatsbeitrag, dann würde das mit dem zwanzigstel der beiträge ja nicht hinkommen..

  5. Jo, ohne auf Details einzugehen (etwa Quadratmeter der Gaststätte) in etwa die Hälfte. Für nichtmal ein Siebtel des Angebots. ;)

    Kann man sowieso nicht vergleichen, beim regulären Gastroabo ist auch meines Wissens GEMA drin, in dem Vereinsabo nicht. Und beim Gastroabo ist auch Prepaid angesagt.

  6. Ah, okay, ich ändere das.

  7. Na, mal wieder eine große und durchdachte Idee von DFB/SKY… jetzt sitzen halt ein paar Hansel im Vereinsheim und gucken Buli während draußen die anderen spielen…

    Und stimmt, die örtlichen gastwirte werden sich bedanken.

    Und die Sache mit dem “dafür aber her mit den Adressen der Vereinsmitglieder” ist aber der Brüller schlechthin… SKY kriegt also Abos an den Mann und obendrein noch zig Adressen von sportaffinen Bürgern… bin ich der Einzige, dem da übel wird?

  8. Die Sache mit den Adressen hat aber mehr als einen Beigeschmack. Ich als Vereinsmitglied wäre echt sauer, wenn mir mein Verein ungefragt weitere Werbung auf den Hals hetzen würde.

  9. Den Hinweis auf die Konkurrenz der örtlichen Gastronomie find ich etwas übertrieben. Zum einen sind es sowieso meistens externe Gastronomen, die die Vereinsheime in einem Pachtvertrag betreiben. In diesem Kontext frage ich mich dann auch, ob der DFB darüber hinwegsieht und es schlicht egal ist, wer die Kneipe betreibt, hauptsache halt im Vereinsheim.
    Weiterhin dürfte sich auch an dem neuen Vorzugsangebot kaum etwas am bisherigen Kneipenangebot ändern. In vielen Vereinsheimen lief auch vorher schon das Premiereangebot. Wieso sollte das jetzt derartige Wettbewerbsvorteile hervorrufen? Wird dadurch das Bier im Vereinsheim billiger? Schleppt sich der Vereinsheim-Pächter aufgrund des subventionierten Sonntagsangebot jetzt länger durch, weil er sonst den Laden direkt zu machen müsste?

    Die Vorgaben zur Sky-Bewerbung halte ich, auch wenn ich selbst solche ablehne, eigentlich für branchenüblich. Es handelt sich um ein spezielles Angebot, dass subventioniert wird. Da die Vertragspartner keine Privatpersonen sind, sind also Koppelgeschäfte (billiger für mehr Werbung) nicht grundsätzlich verboten. Sollte also ein Verein daran kein Interesse haben, kann er es schlicht sein lassen oder eben ein normales Gastro-Abo (falls wie o.g. nicht sowieso schon hat) abschliessen.

    Insgesamt halte ich diese Sky-Sache jetzt auch nicht wirklich für toll. Es bietet ja nicht wirklich etwas (theoretisch wäre bei Spielbetrieb alle 2 Wochen sowieso nur das 17:30 BL-Spiel relevant) und es wird wohl auch kaum die besänftigen, die gegen die Ausweitung des Bundesliga-Spielbetriebs sind, sondern diese noch eher aufbringen.

    Bezüglich der Konkurrenz zum eigenen Spielbetrieb halte ich den Aufschrei mancher Vereinsverantwortlichen sowieso für übertrieben. Einmal sind die Zuschauer- und Cateringeinnahmen nun wirklich marginal. Wozu benötigt auch ein Kreisligist große Einnahmen? Warum müßen Spieler in der Kreisliga bereits höhere “Aufwandsentschädigungen” bekommen (kenne ich dutzende Beispiele), die genau das widerspiegeln, was man an der DFL kritisiert, nämlich den Orientierung am Geld? Wenn wirklich der “ehrliche” Fußball gespielt wird, braucht man auch nicht zwingend jede 2-3 Euro Eintrittsgeld pro Zuschauer. Da reichen einige Sponsoren und die Mitgliederbeiträge (normalerweise zahlen ja auch Spieler den Beitrag) aus.
    Der andere Punkt ist, dass es im “Markt” Fußballspiele am Sonntag sowieso eine Riesenkonkurrenz gibt. Ich empfehle jedem da nur mal einen Blick auf einen Spieltags-Sonntag im Kicker Matchkalender (Option Amateurligen) zu werfen. Und da geht es noch um recht hohe Ligen. Wieso soll dann gerade das eine 15:30-Spiel der Bundesliga den gesamten Amateurfußball derart verändern?

  10. @Jochen Ich glaube,Dogfood spielte darauf an,dass Fussballspieler statt im Vereinsheim zu feiern lieber eine örtliche Kneipe aufsuchen und den Tag mit dem 17.30 BuLiSpiel ausklingen lassen.Mit billigen Skyabos bleiben sie dann vielleicht lieber im Vereinsheim?

    Das 15.30 Spiel dürfte doch wenn überhaupt nur wenige Male regional Zuschauer abziehen,oder? Von daher muss man doch erstmal abwarten,wie sich das dort entwickelt. Die Entzerrung des Spieltages find ich besser,weil man so auch dann Livespiele hat,wenn man vielleicht Samstagnachmittag nicht da ist und erst zum 18.30 Spiel einsteigt. Und Hardcorefans nehmen es eh auf^^

  11. Das erinnert von der Konstruktion her doch ganz stark an den Adresshandel beim DOSB, aka Deutscher Sportausweis:
    http://www.dosb.de/de/organisation/verbands-news/detail/news/deutscher_sportausweis_geht_an_den_start/9926/nb/2/cHash/979ed32c1f/
    Wenn ich mich richtig erinnere sah das ursprüngliche Konzept sogar vor, daß der Vereinsausweis eine Kreditkarte sein sollte. So hätte dann der/die Partner nicht nur die Adressdaten der Mitglieder gehabt, sondern direkt auch deren Schufascore. IMHO war die Citibank im Gespräch und vielleicht hat sich das deshalb erledigt.
    Um das mal ganz einfach zu sagen: die Vereine bezahlen ein kastriertes Sky-Angebot mit den Datensätzen ihrer Mitglieder, da ist nichts verbilligt.

  12. Soviel verbilligt ist das wie gesagt nicht. Das kostet in etwa die Hälfte des billigsten Gastro-Abos (wenn meine Zahlen noch aktuell sind), bietet aber nur drei statt neun Anstoßzeiten und keinen Pokal und keine CL.

    Das mag für den ein oder anderen Verein maßgeschneidert sein, persönlich würde ich das aber keiner Vereinsgaststätte, die auch mal an anderen Tagen als Sonntags zum Spiel aufhat, empfehlen.

  13. @dogfood: Deine Änderung hat sich scheinbar verlaufen, da RC meinte, es ist nur ein Siebtel des Angebots zum halben Preis. Also eigentlich 3x teurer ;)

    weitere Preisvorschläge

  14. 2006 bis zur WM waren es 1299,- Euro (bis 49m²), 1799,- Euro (bis 99m²) und 2599,- Euro (ab 100m²), inkl. GEMA.

    Nach der WM dann ohne Bundesliga 899,- Euro (bis 49m²).

    Ab 2007 wieder inkl. Bundesliga 1698,- Euro (bis 49m²).

    arena übrigens ohne GEMA jährlich 849,- Euro.

    Und da hab’ ich doch gerade die aktuellen Preise gefunden:

    Kostete Wirte, die einen maximal 49 Quadratmeter großen Gastraum betreiben, ihr Abo bislang knapp 2000 Euro im Jahr, zahlen sie nun zwischen 2099 und 2798 Euro – je nachdem, welche Vertragslaufzeit und Zahlungsweise sie mit Sky vereinbaren. Kneipen, die mindestens 100 Quadratmeter groß sind, bezahlen künftig bis zu 4798 Euro.

    Quelle

  15. Der Kanalarbeiter meldet: Vick -> Eagles, 2 Jahre

  16. Spannend finde ich auch 2.2 des Angebots: Landesverbände und Kreise prüfen, welche Vereine berechtigt sind.

    Ich erhielt bislang keine Antwort, was damit gemeint ist. Kanns mir nur denken.

  17. Hallo,
    zuerst einmal meine größte Anerkennung für den Betreiber dieser Internetseite. Ich bin jedes Mal aufs neue faszinierd von dem Hintergrundwissen.

    Nun aber zu Sache selbst. Meines Erachtens dürfte die Übermittlung der Daten sowohl durch den Verein, wie auch den DFB in den meisten Fällen nicht vom Datenschutzgesetz gedeckt und mithin rechtswidrig sein.

    Richtig ist, dass gemäß Paragraph 28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz eine Übermittlung, Bearbeitung usw. zum Zwecke der Werbung zulässig sein könnte.

    Dies setzt allerdings gemäß Paragraph 28 Abs. 4 S. 2 voraus, dass der Betroffene über sein Widerspruchsrecht hinsichtlich der Weitergabe seiner Daten unterrichtet worden ist.

    Ich gehe mal davon aus, dass die wenigsten Mitgliederaufnahmeanträge derartige Formulierungen enthalten dürften.

    Davon dürfte im übrigen auch der DFB Kenntnis haben, womit er durch die von ihm veranlassten schreiben, zumindest billigend in Kauf nimmt, die für eine zu einem rechtswidrigen Handeln anzustifften.

    Erschwerend kommt hinzu, dass gemäß Paragraph 43 Abs. 1 Ziffer 3 eine fehlende oder falsche Benachrichtigung des Betroffenen bußgeldbewehrt ist.dabei ist die Tat sowohl vorsätzlich wie offenbar das sich begehbar Unsinn mit einem Ordnungsgeld von bis zu 25.000 € belegt.

    Ich gehe davon aus, dass vielen Verantwortlichen in den Vereinen diese nicht klar ist.

    Regelrecht bösartig, ist es vor diesem Hintergrund sich selbst durch die Formulierung in dem Anschreiben, wie etwa der Hinweis, dass die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu berücksichtigen seien, aus der Schusslinie des Ordnungsrechts nehmen zu wollen.

    Ob dies allerdings durch derartige Formulierung tatsächlich gewährleistet ist, mag ich hier erst einmal dahingestellt sein lassen, da auch der DFB die Daten wiederum an einen Dritten weitergibt.

    Die Formulierung in den Anschreiben des DFB beziehungsweise der Verbände hätte dann zumindest auf die Regelungen hinsichtlich der Informationspflicht hinweisen müssen.

    Ich halte jedenfalls dieses Handeln verhaken bedenklich.

  18. Ups, da ist mir doch glatt ein Fehler unterlaufen, als ich schrieb:

    “dabei ist die Tat sowohl vorsätzlich wie offenbar das sich begehbar Unsinn mit einem Ordnungsgeld von bis zu 25.000 € belegt.”

    Richtig muß es natürlich heißen:
    Dabei ist die Tat sowohl vorsätzlich wie auch fahrlässig begehbar und mit einem Ordnungsgeld von bis zu 25.000 € belegt.

  19. Mal böswillig formuliert:

    Selbst wenn man annimmt, die Weitergabe der Daten sei rechtswidrig, so kommt man zu einem Punkt, wo dann der “Leidtragende” – sprich: der Adressat des OWi-Bescheids – der weitergebende Verein ist.
    Und das, weil der Verein seinen Mitgliedern Sky bieten wollte.
    Das Vereinsmitglied, das da gegen seinen Verein vorgeht, will ich mal sehen. Auch wenn man im Recht ist.

    Ich denke, dass der DFB das schon geschickt formuliert hat und sich so aus der Beachtung der Datenschutzrichtlinien auf Seiten der Vereine “herausstiehlt”.

  20. Zitat:
    Der Landesverband Rheinland wälzt die Frage auf die Vereine ab:

    Ob es hierbei insbesondere wegen [… der] damit einhergehenden Verpflichtung zur Durchführung von Briefwerbung und Bereitstellung von Mitgliederadressen tatsächlich für unsere Vereine um ein akzeptierbares und attraktives Angebot handelt, möchten wir Ihrer eigenen Bewertung und Entscheidung überlassen.

    Walter Desch, Präsident Fußballverband Rheinland e.V. im Anschreiben vom 29.7.2009
    Zitatende.

    Man kann das auch anders interpretieren: Hier weist ein Präsident ziemlich offen auf die Knackpunkte und mögliche Entschiedungskriterien hin und distanziert sich so weit wie möglich von dem Angebot, wie es ihm als Präsident eines Landesverbandes möglich ist, ohne dass ihm sofort Illoyalität zum DFB vorgeworfen werden kann.

  21. Man muss es mit der Präpotenz vergleichen, mit der die Landesverbände inzwischen Bilder und Videos von Amateurspielen abmahnen und eine recht feste Meinung zur Auslegung von Wettbewerbs- und Urheberrecht haben. Die Verbände geben sich in ihrer Außendarstellung als fürsorgende Glucke.

    Ausgerechnet in dieser datenschutzrechtlichen Frage wird aber die komplette Verantwortung von DFB und Landesverband auf die Amateurvereine abgewälzt und nicht ein Jota Information zur besseren Beurteilung der Frage an die Hand gegeben. Das bleibt in meinen Augen ganz schwach.

  22. […] etc. haltet verlinken Ich mache einfach mal den Anfang. Warum der Fussball die USA ruiniert SKY, der Freund der Amateurvereine Champions League – vielleicht gerade gut genug f

  23. Hier wird schon etwas länger das Thema diskutiert (auch die GEMA-Gebühren erwähnt, die noch zusätzlich gezahlt werden müssen).
    http://www.diefussballecke.de/kloenecke/showthread.php?tid=568&pid=44192#pid44192

  24. […] Was SKY und dem DFB dabei einen Strich durch die Rechnung machen könnte, ist der Datenschutz. Als ich Mitglied eines Sportvereins wurde, habe ich ganz sicher einer gewerblichen Nutzung meiner Daten (->Werbung) nicht zugestimmt! Und ohne diese Zustimmung wird SKY die Daten der Mitglieder nicht bekommen können. Eine genauere Betrachtung des Problems findet sich im “Allesaußersport-Blog“. […]

  25. […] Hier ist ein Eintrag von Dogfood, in dem eigentlich alles steht, was man wissen muss… DFB hilft SKY dem DFB helfen und umgekehrt | allesaussersport __________________ Mein Blog: http://www.planetofsports.wordpress.com Updates: Vertragsverl

  26. Liebe Fußballbegeisterte,
    in jedem Vereinsheim gibt es Personen die sich gerne Unterhalten und keinen Fußball auf Leinwänden sehen wollen.Wenn also in einem Vereinsheim Fußball geschaut werden soll,dann bitte vorher auf der Jahres- hauptversammlung diesen Punkt mit auf die Tagesordnung setzen,darüber genauestens die Mitglieder informieren, über Kosten und Werbeverpflichtungen,danach darüber abstimmen lassen. Sollte die Mehrheit,oder zwei Drittel,je nach Satzung, dafür sein,dann kann man es ja machen. Aber bitte nicht einzelne Vorstandsmitglieder,oder andere Interessengruppen darüber allein entscheiden lassen, dann gibt es garantiert Zoff im Verein und wer will das schon?

  27. Auch wenn es natürlich völlig witzlos ist, auf so eine verstrahlte Suchmaschienen-Reaktion zu reagieren, die in den nächsten 30 Jahren nicht mehr nach vorne gespült wird:

    – Den Verein möchte ich sehen, bei dem hierfür eine 2/3-Mehrheit – also eine Satzungsänderung – erforderlich ist.

    (- mit Menschen, die mit so einem Scheiß (jetzt nicht das Thema des Eintrages, sondern des Kommentars von “Müller”) die JHV belasten, möchte ich keinen Verein teilen, aber sei’ s drum)

    – Bei nicht wenigen Vereinsheimen dürfte dies ohnehin weder in die Kompetenz des Vorstandes, noch der Mitgliederversammlung oder sonstwem innerhalb des Vereins fallen, weil die Vereinsgaststätte ganz schlicht verpachtet ist.