Kobe Bryants Strafverfahren beendet

Das Strafverfahren in Denver gegen Lakers-Star Kobe Bryant wegen sexueller Nötigung wurde heute eingestellt, nachdem die Anklägerin sich weigert weiterhin mit der Staatsanwaltschaft zu kooperieren und auszusagen.

Dem ging eine fast ein Jahr dauerndes Vorverhandlung bei Gericht voraus, in der sich mit der Zeit taktische Fehler der Staatsanwaltschaft häuften.

Neben dem Strafverfahren gibt es auch eine “zivile Klage” in der um Schadensersatz gegen Bryant verhandelt wird. Dieses Verfahren ist noch nicht beendet worden, aber durch die Einstellung des Strafverfahren nach Ansicht einiger Experten enorm geschwächt worden.

Es ist wichtig festzuhalten, dass eine Aussage “Kobe Bryant hat in Denver eine Frau vergewaltigt” nach Lage der Dinge weder widersprochen werden kann, noch bislang Bestätigung gefunden hat. Man weiß es schlichtweg nicht.

Reaktionen

  1. Wo kann man Kommentare eingeben?

    Nach elf Jahren habe ich die Kommentare im Blog mangels Zeit für Kommentarverwaltung geschlossen. Es kann noch kommentiert werden. Es ist aber etwas umständlicher geworden.

    1. Das Kommentarblog http://allesausseraas.de/, aufgezogen von den Lesern @sternburgexport und @jimmi2times
    2. Sogenannte „Webmentions“ mit einem eigenen Blog. Siehe IndieWebCamp
  2. dogfood schrieb: “Es ist wichtig festzuhalten, dass eine Aussage “Kobe Bryant hat in Denver eine Frau vergewaltigt” nach Lage der Dinge weder widersprochen werden kann, noch bislang Bestätigung gefunden hat. Man weiß es schlichtweg nicht.”

    Naja, was *weiß* man schon? Immerhin das: Bryant ist bislang nicht verurteilt worden und gilt als unschuldig, bis er vielleicht doch noch zivilrechtlich verurteilt wird. Keinswegs aber befindet er (oder irgendein anderer Angeklagter) sich bis dahin in einem Schwebezustand zwischen Recht und Unrecht! Insofern ist der letzte Satz des Artikels vielleicht ein bisschen unnötig. Wahrheit ist nicht erst, was gerichtlich festgestellt wird.

    Viele Grüße,
    SurfGuard

  3. Doch, ich denke das in einem Prozeß dieser Größenordnung, bei einem Delikt dass in der US-Jugend, bzw. bei US-Sportlern so “populär” ist, mit dieser einjährigen Vorverhandlung und so wie es hier gelaufen ist (dass z.B. der Staatsanwaltschaft eine “Panne” unterlaufen ist und persönliche Details des Opfers bekannt wurden), durchaus gesagt werden darf, dass dieser Schwebezustand einen schalen Nachgeschmack hat.

    Wer in diesem Falle aufgrund der Unschuldsvermutung Bryant für reingewaschen hält, beschuldigt indirekt das Opfer des Fakes. Und genau das ist mir eine zu einseitige Darstellung.

    Nicht zuletzt in den US-Medien führt diese Verfahrenseinstellung zu der Frage, inwieweit Vergewaltigungprozeße gegen Prominente noch machbar sind.