Sind vier nicht mehr zuviel?

Der Leichtathletik-Weltverband IAAF hat heute morgen auf seinem Kongress beschlossen in Zukunft für “schwere” Doping-Erstvergehen eine Sperre von vier Jahren zu verhängen (Quelle: u.a. NZZ).

Dieser Beschluß überrascht mich. Wenn mich meine Erinnerungen nicht trügen, ist just die IAAF bzw. ihr deutscher Ableger DLV in den Neunziger Jahren mit einer ähnlich langen Dopingsperre gegen Katrin Krabbe gescheitert. Auf Antrag von Katrin Krabbe entschied damals ein deutsches Gericht, dass eine so lange Sperre einem Berufsverbot gleich kommt und damit nicht rechtens wäre. Dieses Urteil war damals der Anlaß die Dopingsperren auf maximum zwei Jahre zu reduzieren.

10-15 Jahre später sollen die Bedenken des Gerichts das nicht mehr gelten?

Reaktionen

  1. Wo kann man Kommentare eingeben?

    Nach elf Jahren habe ich die Kommentare im Blog mangels Zeit für Kommentarverwaltung geschlossen. Es kann noch kommentiert werden. Es ist aber etwas umständlicher geworden.

    1. Das Kommentarblog http://allesausseraas.de/, aufgezogen von den Lesern @sternburgexport und @jimmi2times
    2. Sogenannte „Webmentions“ mit einem eigenen Blog. Siehe IndieWebCamp
  2. Bleibt auch die Frage, was “schwere” Vergehen sind. All die, fuer die es keine Strafminderung gibt, also momentan die vollen zwei Jahre?

    Ich wuerde mir erst mal mehr out-of-competition-tests wuenschen. Die mehrzahl der positiven Tests tauchen immer noch bei Wettkaempfen auf.

    Der Anteil der von IAAF-OOC-Tests ueberfuehrten liegt bei unter 5%. Dazu noch 12-13% aus nationalen OOC-Tests — der Rest hat sich bei Wettkaempfen erwischen lassen. Das macht irgendwie keinen guten Eindruck.

    Einer Verlaengerung der Sperren ist da wohl eine kostenguenstige Pseudo-Alternative zu einer besseren Test-Infrastruktur…

  3. Naja, der IAAF können spezifische Bedenken eines deutschen Gerichts erst einmal relativ egal sein. Das würde ja erst bei einer Sperre gegen einen deutschen Athleten aktuell werden.

    Und ob die Gerichte nochmal genauso urteilen weiß ich nicht: Die öffentliche Meinung gegen Doping ist seit dem Fall Krabbe viel massiver geworden. Das könnte durchaus Auswirkungen auf die Verhältnismäßigkeitsprüfung haben.