Der Pay-TV-Bosman-Moment rückt näher

Heute mittag wurde per Pressemitteilung eine Geschichte aus dem letzten Oktober weitergesponnen (“Screensport: Pay-TVs Bosman”).

Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes Juliane Kokott hat sich in einem Schlussantrag auf die Seite einer englischen Kneipenbesitzerin geschlagen und der Länderbeschränkung von TV-Rechten eine klare Absage erteilt. Damit hat sie sich im Verfahren gegen die Standpunkte von BSkyB und der Premier League ausgesprochen.

Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen territoriale Exklusivitätsvereinbarungen bei der Übertragung von Fußballspielen gegen Unionsrecht […]

Generalanwältin Juliane Kokott legt dar, dass die in Frage stehenden Exklusivitätsrechte eine Aufteilung des Binnenmarktes in voneinander getrennte nationale Märkte bewirken, was eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit darstelle […]

Die Vermarktung von Senderechten auf der Grundlage territorialer Exklusivität liefe darauf hinaus, aus der Ausschaltung des Binnenmarktes Gewinn zu erzielen. Im Ergebnis rechtfertige daher der spezifische Gegenstand der Rechte an der Übertragung von Fußballspielen keine Aufteilung des Binnenmarkts und somit auch nicht die gegebene Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit.

aus: Pressemitteilung Nr 3/11, Gerichtshof der Europäischen Union, 3.2.2011

Dies ist kein Urteil, sondern nur der offiziell verkündete Standpunkt der Generalanwältin – aber laut Rechtsexperten schlägt sich das Gericht sehr häufig auf die Seite des Generalanwalts, weswegen das Statement als eine Vorentscheidung gewertet wird. Das Urteil im Verfahren wird voraussichtlich in drei bis sechs Monaten gesprochen.

Inhaltsschutz versus Dienstleistungsfreiheit

Es geht um eine Kneipenbesitzerin in Portsmouth, der das Sportabo von BSkyB zu teuer war und die deshalb aus Griechenland einen Decoder holte und ein griechisches Pay-TV-Abo abschloss, um die Premier League über den billigen Griechen-Sender statt BSkyB zu zeigen. Das griechische Abo soll angeblich nur ein Zehntel vom BSkyB-Kneipen-Abo (mehr als 1.000 Pfund pro Monat) gekostet haben und im lauten Kneipenlärm dürfte die fremdsprachige Kommentierung nicht weiter aufgefallen sein – mal abgesehen davon: wer würde nicht lieber den O-Ton aus Takatuka-Land statt WD Poschmann hören wollen?

Gegenüber der BBC äußerste sich die Kneipenbesitzerin damals:

If I wanted to go and buy a car, I could go to any garage I like. Me, as a publican, if I want to show football, I can only go to the Sky garage, and have to pay 10 times the price of anybody else [in Europe]. I don’t believe that’s fair.

aus: “Premier League face potential ‘Bosman’ of TV rights” – BBC News

Die Premier League (Football Association Premier League, FAPL) zog vor Gericht und das britische High Court hat den Fall an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet, um zu klären inwieweit einige Aspekte dem EU-Recht entsprechen.

Bei der Frage des Schutzes von TV-Übertragungen im Pay-TV kollidieren einige prinzipielle Fragen aufeinander. Auf der einen Seite steht der Inhaltsanbieter, der sein Gut schützen und vermarkten will. Jeder Konsument kennt die Pest namens DVD Region-Code oder die Probleme rund um Importspiele. Die Inhaltsanbieter argumentieren meistens auch in der freundlicher klingenden Variante, dass regionaler Schutz oder Exklusivität dazu dient, auch spezielle kulturelle, regionale Unterschiede zu berücksichtigen.

Dem gegenüber steht das EU-Rechtsprinzip der Dienstleistungsfreiheit. Wie die Kneipenbesitzerin es im Zitat sagt: niemand hindert sie, in Belgien ein Auto zu kaufen, es in Frankreich reparieren zu lassen und in England damit Getränke zu transportieren – aber beim Pay-TV soll sie auf das Monopol von BSkyB angewiesen sein?

Ein Sportrechtsexperte zeigte sich bei BBC Radio Four heute mittag überrascht, dass die Generalanwältin Kokott sich in allen Punkten auf die Seite der Kneipenbesitzerin stellte und der Premier League keine Goodies gab – der Experte musste aber auf Nachfrage zugeben, dass er noch nicht den kompletten “67seitigen” Schlussantrag durchgelesen hatte.

Ich persönlich halte dieses Statement aus der Presseerklärung für einen Hammer

Die Vermarktung von Senderechten auf der Grundlage territorialer Exklusivität liefe darauf hinaus, aus der Ausschaltung des Binnenmarktes Gewinn zu erzielen. Im Ergebnis rechtfertige daher der spezifische Gegenstand der Rechte an der Übertragung von Fußballspielen keine Aufteilung des Binnenmarkts und somit auch nicht die gegebene Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit.

Geht das durch, wird der komplette TV-Rechte- und Pay-TV-Markt auf den Kopf gestellt.

Der Bosman-Moment

Trotz des anscheinend überraschend eindeutigen Schlussantrages, kann niemand die Konsequenzen eines solchen Urteils vorhersagen. Die Spekulation was sich daraus ergibt, fallen heute nicht anders als, als vor vier Monaten, als ich sie in Screensport aufschrieb:

Sollte der Europäische Gerichtshof im Sinne der Frau entscheiden, würden die Konsequenzen für das europäische Pay-TV vergleichbar mit dem Bosman-Urteil im Fußball sein, so die BBC mit einem passenden Vergleich. Wie sich in so einem Fall die Pay-TV-Landschaft entwickelt wird, kann nicht vorhergesagt werden – und deswegen halten sich meine Sympathien für dieses Verfahren in engen Grenzen.

Große Sportligen wie Premier League würden sich vermutlich nur noch auf große, paneuropäische Pay-TV-Betreiber beschränken. Auf der anderen Seite würden kleine Märkte komplett hinten runterfallen. Würde beispielsweise BSkyB die Premier League-Rechte europaweit kaufen – würde sich für BSkyB die Einführung eines griechischen Kommentars lohnen oder würde es bedeuten, dass es in Griechenland die Premier League nur noch auf englisch gibt? Was bedeutet es für Griechenland, was bedeutet es für die Premier League, was bedeutet es für den kleinen Pay-TV-Betreiber in Griechenland?

Zudem kommt noch eine technische Komponente: Sieger eines Fallen des länderbezogenen Pay-TV-Monopols könnte ASTRA werden. Deren Spot-Beams ermöglichen das recht genau Ausstrahlen von Satellitenprogrammen auf kleine Regionen. Eine Reihe von polnischen Sendern werden zwar via ASTRA ausgestrahlt, sind aber durch den scharf abgrenzenden Spot-Beam schon im 70km entfernten Berlin nicht mehr zu empfangen. Diese Spot-Beams könnten bei einem Fallen der Länderschranken bei den TV-Anstalten sehr populär werden und das würde das Ende jedweden paneuropäischen Free-TVs bedeuten. Jeder nur noch seinen Spot-Beam.

aus: “Screensport: Pay-TVs Bosman”, allesaussersport, 5.10.2010

Eine Facette zeigt die weitreichenden Implikationen eines solchen Urteils.

Bislang herrscht in England am Samstag um 15 Uhr (Ortszeit) absolutes Übertragungsverbot von Livefußball im Fernsehen (nicht nur Premier League, sondern auch Bundesliga u.ä.) um den heimischen Fußball, inkl. den unteren Ligen, zu schützen. Dieses Übertragungsverbot würde komplett unterwandert werden, wenn ausländische Pay-TV-Betreiber wie SKY Deutschland auf dem englischen Markt ihre Abos mit diesen Samstag-Nachmittagsspielen anbieten könnten.

Dies würde den teuren TV-Vertrag von BSkyB und ESPN unterwandern. Oder aber die Premier League zöge die Reißleine und stellt die TV-Übertragungen der Nachmittagsspiele komplett ein – was die Wertigkeit der ausländischen TV-Rechte vermindert.

Werden Pay-TV-Sender und Ligaverbände versuchen, auf nationaler oder europäischer Ebene juristische oder technische Sperren und Verbote implementieren? Oder hält sich die News Corp sogar für einen paneuropäischen Markt gerüstet, weil sie ihre Finger in Pay-TV-Sender in Großbritannien, Deutschland und Europa hat?

Eine Vorentscheidung scheint gefallen zu sein, aber keiner weiß, wohin die Reise geht.

Reaktionen

  1. Wo kann man Kommentare eingeben?

    Nach elf Jahren habe ich die Kommentare im Blog mangels Zeit für Kommentarverwaltung geschlossen. Es kann noch kommentiert werden. Es ist aber etwas umständlicher geworden.

    1. Das Kommentarblog http://allesausseraas.de/, aufgezogen von den Lesern @sternburgexport und @jimmi2times
    2. Sogenannte „Webmentions“ mit einem eigenen Blog. Siehe IndieWebCamp
  2. na, das kann spannend werden….

  3. Ich habs zwar auch nicht gelesen, aber ich würde eher keinen “Sportrechtsexperten” fragen. Das ist zwar nicht so schlimm wie “Sportjournalist”, aber trotzdem wäre ein Europa- und/ oder Medienrechtler (wo ist eigentlich Herr Check? Die 30 Minuten sind doch schon um) aus meiner Sicht naheliegender.

  4. Ich bin zwar kein absoluter Europarechtsexperte (bearbeite derzeit eher das deutsche öffentliche Recht), aber dass der EuGH sowohl die Niederlassungs- als auch die Dienstleistungsfreiheit immer sehr hoch hält (eigentlich noch mehr als die Arbeitnehmerfreizügigkeit, Fall Bosman) und auch vor national mächtigen Lobbygruppen sich nicht unbedingt beeindrucken lässt, hätten einem schon z. B. die deutschen Bierbrauer sagen können.

  5. Ich muss auch sagen: Mich überrascht an der Angelegenheit allenfalls, dass das Fass erst jetzt aufgemacht wird.

    Aber erstens habe ich mich damit nie aus der Nähe, und zweitens kann hinterher jeder.

  6. Aus meiner Erfahrung im Europarecht heraus kann ich mir auch keine andere Entscheidung vorstellen. Würde der bisherigen Tradition sonst stark widersprechen. Auch wenn ich befürchte, dass dies keine gute Entwicklung auf dem TV-Markt anstoßen würde.

  7. Ganz so schlimm dürfte es nicht werden. Es ist z.B. jetzt schon europäisches Recht, dass Lizenzen für die sogenannte Satellitenweitersendung nicht regional beschränkt sein dürfen. Ein Satellitensender kann also nicht vom Lizenzgeber dafür belangt werden, dass Empfänger über die Grenzen hinweg zusehen. Die Lizenzgeber behelfen sich hier aber ganz einfach mit eine Beschränkung auf die Sprachen – die ist nämlich nicht verboten. Gleiches könnte dann BSkyB machen: Die Bildrechte nach zB Griechenland unterlizensieren mit der Bedingung, dass ausschließlich ein griechischer Kommentar drüber gelegt wird.

  8. @Stephan: das würde aber keinen Punkt beseitigen, an denen sich die Premier League bzw. BSkyB reiben:

    – der Konflikt mit den 15h-Spielen wäre noch da

    – im ganz konkreten Fall ist es doch bereits so, dass die Kneipe sich lieber Fußball mit griechischen O-Ton anschaut, die Premier League aber dies verhindern möchte, weil BSkyB dadurch (nicht nur) die Sportsbars-Abos wegbrechen. Wenn das Abo zu einem Bruchteil des Preises zu bekommen ist, würden die Leute sogar Poschmann wieder ertragen wollen. Das ist aber weder im Sinne der Premier League oder BSkyB.

  9. @dogfood: Recht hat er… Wissenschaftliche Untersuchungen (Beobachtung/Befragung) bei Public Viewing (auch in Sportbars) von 2006 bestätigen, dass die meisten Rezipienten offenbar nur die Bilder sehen wollen – Kommentar/IT-Ton war egal und wurde kaum zur Kenntnis genommen…

  10. Interessant… hab mich schon immer gefragt, wie hier in London die deutschen Kneipen das hinkriegen, fröhlich am Samstagnachmittag die Sky-Konferenz zu zeigen… haben die ein Sonderrecht, um quasi die hier lebenden Exilanten zu versorgen? Aber in die Kneipe darf auch der durchschnittliche Engländer rein…

  11. Ich habe Sky Deutschland sogar in New York in einer Sportsbar gesehen. Da habe ich mich auch gefragt wie die das machen. Gleichzeitig lief auch Bundesliga uber Goal TV und ESPN. In der Pause der PL hatten wir sogar kurz deutschen Kommentar.

  12. @roterfunk

    du hast mit sicherheit kein sky deutschland in new york gesehen.technisch (ohne internet) nicht darstellbar

  13. ProSiebenSat1-Welt zeigt seit Jahren die Arena/Premiere/Sky-Bundesliga-Konferenz in den USA live!

  14. Oder die Kneipe empfängt BW.tv, dürfte aber nicht der Fall sein. (Bundeswehr.tv)

  15. @dermax:
    Deutsches Abo und Smartcard nach England verschiffen. Schon kann man dort Sky GER schauen. Und sollte sich keiner beschweren, dass da Samstags-Livefußball läuft, wird es wohl auch nicht eingestellt.

  16. Das war zu erwarten, ob man es jetzt gut findet, oder nicht. ICh würde aber das spekulieren lassen. Es hängt von sehr vielen Faktoren ab, was passiert. Die Frage ist wie sich die Ligen/ Verbände (TV-Pakete,…), die PayTV Anbieter (Zusammenschluss o.ä. von BSkyB, SkyD, SkyIt?) und wie das Urteil letzendlich gestrickt ist….

  17. @roterfunk
    sicher, dass das Sky war?
    Ich weiß nur, dass ProSiebenSat.1-Welt früher die Konferenz im Original übertragen hat. Und das war glaube noch vor der Umbenennung von Premiere zu Sky.

  18. Ausweislich des aktuellen Programmes überträgt Prosiebensat1welt keine Bundesliga mehr (PDF)

    Bundesliga mit deutschen Ton in einer US-Kneipe dürfte es nur via Internet geben (und das Übertragen des Bildes vom Rechner zum Fernseher/Beamer ist ja auch kein Ding der Unmöglichkeit). Mal sehen ob sich der Kneipier bis Samstag schon die neuen Adressen der einschlägigen Portale geholt hat…

  19. Oh ok, kommt davon wenn man mittendrin telefoniert.

  20. Eine Konsequenz könnte sein, dass die FA (oder dann DFL oder wer auch immer) die Auslandsrechte derart teuer anbietet, dass der kleine Grieche gar nicht mehr drauf zugreifen kann oder seine Abopreise entsprechend in die Höhe schrauben muss, dass es für den britischen Pub-Besitzer wieder uninteressant ist, ins Ausland auszuweichen.

    Man wird doch die eigene Hand (Sky UK, ESPN) nicht derart beissen, indem man Auslandsrechte (welche ja meist nur finanzielles Goodie für die FA) verhökert und sich damit den Groll von Sky UK zuzieht.

    Andererseits erachte ich die Auswirkungen in der Masse für überschaubar. Der Privat-Abonnent wird eher nur im Promillebereich ins Ausland wechseln.

  21. @Austhromas: wenn ich es beim Überfliegen der Artikel (oder war es die Wikipedia?) vorhin richtig bemerkt habe, beträgt der Erlös der Premier League für die europäischen Rechte 200 Mio Pfund (236 Mio EUR) (ich nehme an über die gesamten drei Jahre).

    Die Auslandserlöse werden meines Wissens innerhalb der Premier League gleichmäßig verteilt (anders als die Erlöse aus UK selber). Der Wegfall der Auslandserlöse aus Europa würde einen Wegfall von 3,5 Mio Euro pro Saison pro Klub bedeuten. Doof, aber nicht lebensbedrohend.

    [Korrektur] Nein, das war die Zahl der Erlöse aus BSkyB-Kneipen-Abos.

  22. Wobei mir jetzt einfällt: es sind ja nicht nur die TV-Erlöse aus Europa die dann wegfallen.

    Dies würde auch eine geringere TV-Präsenz bedeuten und damit entsprechende Auswirkungen auf alle Geschäftszahlen haben, die rund um das Image gestrickt sind: weniger Merchandisingerlöse, geringere Attraktivität für Sponsoren etc…

  23. Das Programm von P7S1Welt war auch schon mal besser!
    Zumindest haben die mal Jahre lang übertragen!
    Durch eine Slingbox ist der Empfang von Sky eigentlich überall in der Welt möglich, und das auch mit akzeptabler Bildqualität!

  24. Wer sagt denn Auslandserlöse würden wegfallen?? Wenn wir schon am spekulieren sind: Es wird/ könnte ein Wegfallen der kleinen PayTV Plattformen in kleinen Ländern geben. Die großen könnten sich um die paneuropäischen Rechte streiten und ihre Einzugsgebiete auf die kleineren Länder ausweiten (in Griechenland wird die Nachfrage nach der EPL nicht nachlassen. Einahmen der PayTV Plattformen ala Sky/ C+ steigen –> Erlöse für Ligen steigen. Für die Vereine dürfte sich langfristig nichts ändern. Das Angebot verlagert sich zwar (wahrscheinlich), bleibt aber gleich. Auf Nachfrageseite sollte sich auch eher wenig ändern (abgesehen von weniger Sport-TV in Landessprachen wie estnisch,…// hier gilt aber auch wenn die Nachfrage da ist werden es sich die PayTV Anbieter zweimal überlegen in landessprache zu senden) .

  25. Warum sollte BSkyB eine Pay-TV-Infrastruktur mit seinem kompletten Overhead für Griechenland aufbauen? Das mag sich für einen griechischen Pay-TV-Sender lohnen, der seine Zuschauer mit griechischen Filmen, Serien und Sport anfüttern kann, aber für BSkyB?(*)

    Wieviele Griechen würden sich ein BSkyB-Abo holen? Ja, Fußball-Fans, aber eben nicht in der Masse 1:1 wie es einst beim griechischen Pay-TV-Sender an Zuschauer gab.

    Nicht vergessen: die Spannungen entstehen, weil der englische Fußball in Griechenland billiger ist. Wenn BSkyB englischen Fußball zu BSkyB-Preisen anbietet, bricht ihnen der griechische Markt zu einem Großteil weg.

    Der englische Fußball würde damit in Griechenland et al. zu einer Ware für Hardcore-Fans werden und hätte dann mit den typischen Problemen einer solchen spitzen Zielgruppe zu kämpfen: wie spricht man neues Publikum an.

    (*) BSkyB ist ein Sonderfall aufgrund der englischen Sprache. Hier ein schickes Auslandspaket mit SKY Atlantic u.ä. basteln, hätte europaweit gewisse Marktchancen – bei der Großstadtcrowd die scharf auf die UK- und US-Topfilme und -Serien sind, aber nicht bei griechischen Olivenbauern. Bei Nicht-englischen Anbietern, z.B. der Primera Division, wäre die Ausgangsposition noch übler.

  26. Ggf. würden sich die PayTV-Anbieter auch absprechen und nur Smartcards an Leute mit Wohnsitz im jeweiligen Land verschicken, also wie auch im Moment.

    Kleinere Anbieter bzw. Nicht-EU-Sender die sich nicht daran halten, sollten dann keine Rechte mehr von den Top-Ligen bekommen.

    Wäre meiner Meinung nach die einfachste und beste Lösung für alle!

  27. @bambergforever Fraglich nur, ob dies auch rechtlich bestand hätte.

  28. 1.) Bin ich mir nicht sicher ob es legal wäre (eine derartige AGB könnte IMHO gegen obiges die Dienstleistungsfreiheit verstoßen)

    2.) wäre es realistisch nicht machbar. Emma B aus P. fährt in den Sommerferien in die Ägais. Findet das dortige Pay-TV toll und bezahlt den Jungen vom Hotel, der möge doch auf seinen Namen Pay-TV abonnieren. Sie bekommt Decoder und SmartCard, fährt zurück nach England, baut die Kiste in ihrer Kneipe auf. Dort fliegt sie bei einer Kontrolle auf. BSkyB ist empört, benachrichtigt die Premier League, die daraufhin den Vertrag mit dem griechischen Pay-TV sofort kündigt.

    Man sieht ja wie die Lösung bzgl. des Wohnsitzes ja jetzt schon mit der ORF-SmartCard oder beim iTunes-/PS3-Store umgangen werden können.

  29. @dogfood: Wie hoch ist eigentlich der Umsatzanteil, der mit Kneipenlizenzen gemacht wird? Ich kann mit jedenfalls nicht vorstellen, dass eine signifikante Zahl von Privatnutzern die Hellas-Option wählen würde. Für Kneipen mag das aber in der Tat relevant sein. Möglicherweise hilft eine Klausel, wonach die Griechen ihre Pakete an UK-Kunden auch nur zu UK-Preisen verticken dürfen. Ob das wiederum rechtlich hält – keine Ahnung.

    Das 15-Uhr-Verbot jedenfalls schreit nach Europrechtswidrigkeit – Stichtwort Marktzugangsbehinderung. Und so richtig ernst genommen wird es wohl auch nicht. Im deutschen Pub in London wird jedenfalls regelmäßig BuLi und Pauli auch am Samstag gezeigt.

  30. Variante A: Rechte paneuropäisch verkaufen. Ergebnis: Wegbrechen großer Teile der Aufmerksamkeit bei allenfalls gleichbleibenden, wahrscheinlich stark sinkenden direkten Erlösen.

    Variante B: Innerhalb der EU gar keine Auslandsrechte verkaufen und Durchführungen der diversen halblegalen Möglichkeiten, den Inhaber der Inlandsrechte im euröpäischen Ausland zu empfangen, weitgehend ignorieren. Ergebnis: Wohl weitgehend gleichbleibende Aufmerksamkeit bei völligem Wegbrechen der direkten Erlöse.

    Nun muss nur noch einer ausrechnen, ob die Aufmerksamkeit oder die direkten Einnahmen durch den Rechtverkauf einen größeren wirtschaftlichen Gegenwert verkörpern.

    Wobei die Variante B völlig ungeachtet des Zutreffens meiner Annahmen schon deshalb ausscheidet, weil sich in einem ab mittelgroßen Konzern 2011 niemals jemand mit dem Vorschlag aus der Deckung wagen wird, irgendetwas _nicht_ zu machen.

  31. Ich hab noch einmal nachgeguckt: die Zahl die ich vorhin für Europa nannte, ist nicht die Zahl für Europa gewesen, sondern…
    der Umsatz den BSkyB-Kneipenabos: 200 Mio Pfund bzw 236 Mio Euro. (steht im Guardian-Artikel)

    Mit anderen Worten: ich habe keine Ahnung was die Erlöse aus der europäischen Verwertung sind.

  32. Ist ja auch wurscht: den wert der Aufmerksamkeit wird nicht einmal die Lage himself seriös benennen können.

    @Horky: Wissenschaftliche Untersuchungen? Lass mich raten: Die Folgeuntersuchung klärte endlich die Präferenz des durchschnittlichen alleinstehenden Fussballfans zwischen lauwarmer H-Milch und eiskaltem Pils?

  33. Was würde das Ganze denn für die DFL bedeuten? Spontan würde ich sagen, dass die Bundesliga nicht so sehr betroffen wäre wie andere Top-Ligen, weil man

    a) nicht im gleichen Maße von TV-Erlösen abhängig ist wie England oder Spanien und

    b) mit Eurosport sowieso schon einen multinationalen Partner hat, der 22 Länder abdeckt und im Zweifelsfall (wenn andere wegknicken) auch relativ problemlos weitere Märkte bedienen könnte.

    Oder ist das falsch gedacht?

  34. @bambergforever
    Denke ich auch, so etwas wurde ja schon bei DigitAlb gemacht als man ihnen verboten hat die 15 Uhr spiele zu übertragen.

    Es könnte auch zu TV-Allianzen führen. Zum Beispiel Sky, es könnte ein sogenanntes Sky Europe geben, die sich die Rechte untereinander sublizenzieren. Der Kunde, mit Wohnsitz in Deutschland, kann zwar Sky UK abonnieren, bekommt, aber nur die Sender, die der deutsche Markt (Sky Deutschland) für sich eingekauft hat.

    @dogfood (Kommentar 18:15 Uhr P 2)
    Man kann doch Restriktionen machen. Abo ist nur mit Bankkarte des jeweiligen Landes möglich. Drakonische Strafen bei Zuwiderhandlung, da ja Kartennummer bekannt ist.

  35. ” Drakonische Strafen bei Zuwiderhandlung”. Durch wen jetzt?

  36. Meine Überraschung des Tages: In London gibt es deutsche Kneipen. Amazing :-O

  37. @sternburg
    Wenn es dann schon möglich ist, Pay-TV innerhalb der Europäischen Union zu abonnieren, dann muss es auch möglich sein Strafen aus zu sprechen, denn dann wird der Junge vom Hotel nicht den Kopf für den unbekannten Abonnent her halten.

  38. Zu den TV-Allianzen: theoretisch ja. Wird aber praktisch derzeit nicht gemacht, selbst bei den familiär sehr nahestehenden SKY-Sendern. Während SKY Deutschland und SKY Italia unter Kontrolle der News Corp stehen, hat die News Corp bei BSkyB jene Kontrolle eben nicht (hält 39,1%). Es gibt ja z.B. auch kein gemeinsames Olympia-Angebot…

    Zu den Bankkarten:
    Selbst wenn man es schafft, die Abos mit Bankkarten und Wohnsitz zu verdongeln: zumindest ich Rechtslaie interpretiere es so, dass es dann ein Verstoß gg die Dienstleistungsfreiheit wäre. Wenn dies so stimmen würde, würde sich mir auch die Frage stellen, inwieweit a.) eine Beschränkung des BBC iPlayers auf britische IPs statthaft ist, b.) die länderspezifische Auswahl in den iTunes-/PS3-/xBox-Stores legal sind.

  39. @bambergforever
    Ein PayTV Anbieter (Nutzer der Rechte) darf festlegen, dass seine Produkt nur innerhalb des Landes oder nur zu privatem Zweck empfangen werden kann. Aber der Inhaber der Rechte (hier Premier League) darf solche Bedingungen nicht als Vertragsbedingung gegenüber dem Nutzer geltend machen.
    Wenn ein Kunde eine griechische PayTV Karte in England nutzt, macht er sich nur gegenüber dem PayTV Anbieter haftbar, nicht gegenüber dem Inhaber der Rechte.
    Der Inhaber der Rechte kann den PayTV Anbieter hierfür nicht haftbar machen – da er diese Einschränkungen nicht verfügen darf. Er darf auch nicht den Kunden wegen Urheberrechtsverletzungen (Murphy) belangen.

    Wenn das Urteil (für alle Medienrechte) so Bestand hat, wird interessant sein, wie sich Newscorp dazu äussert.
    Newscorp als einer der größten Rechteinhaber und gleichzeitig als Rechtenutzer auf den wichtigen europäischen Märkten vertreten dürfte ein Problem bekommen.
    Die wahrscheinlichste (leider) Alternative ist, dass es zu einer EU-Verordnung kommt, die Sport- und Medienrechte grosszügig von den Regeln des gemeinsamen Marktes befreit.

  40. @Fan!: Verstehe ich nicht. Wirklich nicht. was für Strafen durch wen ausgesprochen?

    An den Vertragspartner zu zahlende Vertragsstrafen etwa? Da würde ich über das “muss” in dem Satz noch einmal drübergehen.

  41. @dogfood @Bankkarte

    Bei Sky Deutschland/Österreich ist ein Abonnement im Vergleich zu Sky UK, aber nur mit einer Bankkarte des jeweiligen Landes möglich. Bei Sky UK kann mit einer x beliebigen Kreditkarte bezahlt werden egal aus welchem Land die Karte kommt.

    Punkt a) Das hat eher was mit den TV-Gebühren zu tun, die in diesem Fall klarer weise nur in England entrichtet werden können.

  42. Habe ich jetzt erst verstanden: gibt es wegen der 15-Uhr-Sperre tatsächlich einen Spieltermin, an dem wöchentlich PL-Spiele stattfinden, welche aber von niemandem übertragen werden? Wusste ich gar nicht.

    Und die Lösung wäre doch denkbar einfach: Schlicht auf diesen Termin verzichten.

  43. Hm…

    In 10 Jahren braucht eh keiner mehr nen Decoder sondern er wird über seine IPv6-Adresse identifiziert und seine Routingtabelle.

    Wer dann keine IP-Tunnel aufsetzt, bekommt auch Fernsehen nicht da, wo es nicht hinsoll.

    IPv6 ist der Spot-Beam der Zukunft. Darüber solltest Du Dir ebenfalls mal Gedanken machen dogfood :-)

  44. …Wieviele Griechen würden sich ein BSkyB-Abo holen? Ja, Fußball-Fans, aber eben nicht in der Masse 1:1 wie es einst beim griechischen Pay-TV-Sender an Zuschauer gab.
    Nicht vergessen: die Spannungen entstehen, weil der englische Fußball in Griechenland billiger ist. Wenn BSkyB englischen Fußball zu BSkyB-Preisen anbietet, bricht ihnen der griechische Markt zu einem Großteil weg…

    Gut das es die Pakete der Pay TV Anbieter nicht für jede Liga einzeln gibt.
    Nehmen wir an ein Pay TV Anbieter hält die Rechte an mehreren Ligen. Für Konsument 1 aus dem Land A ist die Liga A am wichtigsten und Liga B und C eher zweitrangig, für Konsument 2 aus B ist aber Liga B wichtiger und C, A zweitrangig… (sehr vereinfacht) Im Endeffekt ist das Produkt für beide interessant. (dabei würden jedoch nicht die Einkommensniveaus in den verschiedenen Ländern berücksichtigt, und da fängt das Problem schon an. So sieht man mal schön wie schwierig die EU Integration sein kann und worüber sich die Jungs und Mädels in Brüssel/ Strassburg ihre Köpfe zerbrechen müssen)

  45. Bundesliga in NYC:
    mir fällt gerade ein, dass ich im Februar letzten Jahres in NCY war. War also noch Premiere. Dann wohl über P7S1Welt. Das war aber auf jeden Fall das deutsche Signal mit deutschem Kommentar und Einblendungen. Düfte jetzt also nicht mehr so sein.

  46. Die BBC hat berichtet, dass sämtliche internationale Rechte an der Premier League für 625 Millionen Pfund verkauft wurden, wenn ich das richtig verstehe für drei Jahre. Der europäische Anteil sollte demnach sogar noch geringer sein als die Einnahmen durch Kneipen-Abos.

    Ich denke zumindest für die Premier League sollte es keine großen finanziellen Probleme geben. Ein Internet-Anbieter bietet das griechische Pay-TV für 1225 britische Pfund im Jahr an, das ist für den Privatnutzer deutlich teurer als wenn er sich Sky Sports normal abonnieren würde. Was mich interessieren würde, ist, ob die Kneipenbesitzerin ein solches Abo abgeschlossen hat oder ob es bei Nova Sports auch ein Kneipen-Abo gibt. Vielleicht würde das Urteil die überteuerten Kneipen-Abos kippen aber ansonsten die Pay-TV-Struktur unverändert lassen. Schließlich machen die Kneipen-Abos für die Premier League ja gerade mal 12% des TV-Deals aus.