Dem Ex-St.Paulianer und (Ex-?)Frankfurter Chris Maicon Hening könnte im “worst case” ein juristischer Präzedenz-Fall von Bosman’schen Dimensionen zu verdanken sein, wie die Frankfurter Rundschau heute schreibt.

Der Brasilianer Chris ist Abwehrspieler zu Diensten von Eintracht Frankfurt. Oder auch nicht. Zumindest nimmt er nicht mehr an Training und Spielen teil. Die Eintracht besteht auf den Vertrag. Man hatte mit Chris einen Vertrag und nach Ende der letzten Saison die Option auf Verlängerung um ein Jahr gezogen.

Nur Chris will nicht und macht sich dabei den Umstand zu nutze, dass solche einseitigen Vertragsoptionen juristisch auf sehr wackeligen Füßen steht. In der DFL werden werden sie toleriert, in den DFB-Statuten, bei der FIFA und im EU-Arbeitsrecht gelten solche einseitige Optionen als nicht rechtsgültig, weil die “ungleiche Kündigungslage” eine Vertragspartei benachteiligt.

In der Bundesliga sind solche Vertragsoptionen gängig, über 100 Spieler sollen davon betroffen sein.

Lt. FR gilt bei Bundesliga-Klubs das ungeschriebene Gesetz: wenn ein solcher Spieler Terz macht und versucht bei anderen Klubs anzuklopfen, findet er verschlossene Türen vor. Weswegen Chris bei Nürnberg und Mainz nicht landen konnte. Nur der notleidende HSV macht eine Ausnahme und hat Vertragsgespräche aufgenommen.

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