The Stuff: Golf^2 und Tattoos

Screenshot GOLFTV

Startseite von GOLFTV

GolfTV zuckt schon. Gestern noch gemault, dass zum 1.1. bei GOLFTV immer noch die Vorschaltseite ohne Ankündigung zum Start und Abopreise online ist. Inzwischen hat sich etwas getan. Die PGA Tour-Apps sind per Update auf GolfTV-Design umgeschwenkt (h/t @codereader) und auch die Website hat eine deutsche Startseite bekommen.

Die deutsche Übersetzung der Homepage lässt GOLFTV wie teilweise ein Ramsch-Produkt wirken. „Daheim“ statt „Home“, Headlines wie im Englischen: jedes Wort fängt mit einem Großbuchstaben an. „Hilfe-Zentrum“ als 1:1-Übersetzung des englischen „Help Center“. Etwas tiefer in der Website, sind die Übersetzungen professioneller.

Mehr Details. Einige Details zu den Abo-Paketen sind einem PDF-Dokument und den Hilfe-Seiten zu entnehmen. Die Monats- und Jahres-Abos verlängern sich jeweils nach Ablauf des Zeitraums automatisch neu.

  • GOLFTV Live Monthly Pass, GOLFTV Live Annual Pass
    nur Liveübertragungen und Turnier-Highlights.
    6,– €/Monat bzw 45,– €/Jahr
  • GOLFTV Pro Monthly Pass, GOLFTV Pro Annual Pass
    auch Liveübertragungen on demand.
    10,– €/Monat bzw 90,– €/Jahr
  • GOLFTV Event Pass
    für ein oder mehrere Turniere.
GOLFTV App-Icon

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Die Stream-Plattform lässt sich auf bis zu vier Geräten gleichzeitig nutzen. Plattformen sind: Web (Chrome, Edge, Firefox, Diva HTML5-Player, Safari), iOS (iOS 10+), Android (OS 4.4+), Chromecast und AppleTV. Amazons FireTV ist also nicht dabei.

Preise sind der Website noch nicht zu entnehmen. In der iOS-App scheinen noch die alten PGA Tour-Preise vermerkt zu sein (40,– €/Jahr, 5,– €/Monat)

Update: Corona in den allesausseraas-Kommentaren hat nach Registrierung die Preise gefunden – ich habe sie nach Registrierung nicht gesehen. Die Preise sollten ggf. mit Vorsicht zu genießen sein, da sie vielleicht nur für andere europäische Länder gelten. 90 Euro/Jahr für de-facto non-exklusive European Tour, ohne PGA-Tour, ist ein sportlicher Tarif.


The Match II + The Match III. Das Golf-Duell zwischen Phil Mickelson und Tiger Woods als Pay-per-View (PPV) an Thanksgiving, ist zwar dieses Jahr gefloppt, aber wie nun bekannt wurde, hatte Turner Sports den Mickelson/Woods-Deal gleich für drei Jahre abgeschlossen. Turner Sports erwägt für die kommenden beiden Ausgaben konzeptionelle Änderungen, z.B. weitere Golfer dazu zu holen.

Neben einigen inhaltlichen Kinderkrankheiten, ist die erste Ausgabe dieses Jahr vor allem wegen technischer Probleme gefloppt: die PPV-Verwaltung des Streams auf Bleacher/Report kollabierte. Turner Sports musste daher den Stream komplett freigeben.

Nach Informationen des Golf Digest waren immerhin fast 1 Mio Menschen willens die PPV-Gebühr von 20 US$ zu zahlen.

Zeilensport.

Komplizierte Welt des Urheberrechts. Die NY Times berichtet aus einer abstrusen Ecke aus der Welt des Urheberrechts: Athletes Don’t Own Their Tattoos. That’s a Problem for Video Game Developers.

Nach US-Recht unterliegen Tattoos dem Copyright – zugunsten des Tätowierers und nicht dem Tätowierten. Das trifft auch alle Abbildungen des Sportlers zB in Video-Spielen. Weswegen EA Sports nicht die Tattoos aller Sportler in den Spielen darstellt und Spieler von ihren Agenten angewiesen werden, beim Tattoo-Stechen wasserdichte Verwertungsverträge mit dem Tätowierer abzuschließen.

Der Artikel dreht es noch eine Umdrehung weiter: ahnungslose Tätowierer wurden von findigen Manager geködert, ihre Urheberrechte für die Tattoos zu überschreiben, damit sie auf Klamotten gedruckt werden können. Die Klamotten gibt es nicht, aber mit dem Papier in der Tasche, sind die Manager zum Gericht gelaufen und verklagen Videospiele, in denen die Tattoos zu sehen sind.

Reaktionen

  1. Wo kann man Kommentare eingeben?

    Nach elf Jahren habe ich die Kommentare im Blog mangels Zeit für Kommentarverwaltung geschlossen. Es kann noch kommentiert werden. Es ist aber etwas umständlicher geworden.

    1. Das Kommentarblog http://allesausseraas.de/, aufgezogen von den Lesern @sternburgexport und @jimmi2times
    2. Sogenannte „Webmentions“ mit einem eigenen Blog. Siehe IndieWebCamp