Steilpass für Bosman. Und jetzt?

Das Urteil liegt vor und es ist in gewisser Weise sehr deutlich, aber ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich ohne Hintertüren ist…

Hier ist die deutsche Pressemitteilung des EuGH (PDF): “Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-403/08, C429/08 Football Association Premier League u.a., Murphy”.

Das scheinen mir die Essentials zu sein:

  • Rechtsvorschriften den den Kauf und die Einfuhr von ausländischen Pay-TV-Dekoderkarten verbieten, verstoßen gegen den freien Dienstleistungsverkehr
  • Sportereignisse sind keine eigene geistige Schöpfung eines Urhebers und sind deswegen nicht urheberrechtlich geschützt.
  • Geschützt sind dagegen: Auftaktvideosequenz, die Premier League-Hymne, Highlights anderer Begegnungen und einige Grafikeinblendungen. Damit diese legal empfangen werden dürfen, braucht es die Genehmigung des Urhebers (also z.B. der Premier League)
  • Länderspezifische Exklusivität und die daraus resultierenden künstlichen Preisunterschiede, sind eine Marktabschottung, die nicht mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar sind.
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Screensport am Dienstag: Murphys Bosman? Update: EuGH gibt Kneipe Recht

[Update] Unklare Situation bzgl. des Urteils. Ersten Meldungen von Reuters zufolge hat die Kneipenbesitzerin Recht bekommen. BBC 5live schiebt knapp einer Viertelstunde später nach, dass es möglicherweise einen interpretierbaren Nebensatz im Urteil gibt. Es gibt daher Unsicherheit wie das Urteil auszulegen ist.


Mit Spannung wird heute die Präsentation des neuen iPhone 5 das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Pay-TV-Rechte erwartet. Wer sich in das ganze etwas tiefer einlesen will, sollte einen weiten Bogen um den einseitigen Artikel von Markus Theurer in der FAZ machen und stattdessen den weitaus differenzierteren Artikel von René Martens bei zeit.de lesen: “Der Fußball fürchtet Murphys Gesetz”. Man darf sich auch gerne bei mir bedienen. In “Pay-TVs Bosman” geht es um den Start der Verhandlungen vor fast genau einem Jahr und in “Der Pay-TV-Bosman-Moment rückt näher” um die Pressemitteilung in der die Generalanwältin Kokott ihren Standpunkt veröffentlichte – und das EuGH schließt sich sehr häufig dem Generalanwalt an.… Weiterlesen